E-Mail-Akquise

E-Mail-Akquise und der rechtliche Rahmen.

In Deutschland steht die Einwilligung vor der ersten Mail. Das unterscheidet den Markt von mehreren Nachbarländern.

Kurz gesagt

Nach § 7 UWG ist Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung, und zwar auch gegenüber Unternehmen. Es gibt eng gefasste Ausnahmen, etwa im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen. Wer ohne Einwilligung wirbt, riskiert Abmahnungen.

Der Grundsatz

Anders als in Frankreich oder Großbritannien, wo B2B-Werbemails unter Bedingungen ohne vorherige Zustimmung zulässig sind, gilt in Deutschland auch zwischen Unternehmen das Einwilligungserfordernis. Die Rechtsprechung dazu ist umfangreich und die Abmahnpraxis real.

Praktische Folge: die Kalt-E-Mail ist als Erstkontaktkanal in Deutschland deutlich weniger tragfähig. Telefon, persönliche Netzwerke, Empfehlungen und Fachveranstaltungen gewinnen entsprechend an Gewicht.

  • Einwilligung

    Vorher einzuholen, nachweisbar zu dokumentieren, jederzeit widerrufbar.

  • Enge Ausnahme

    Bestehende Kundenbeziehung, eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, Widerspruchshinweis bei jeder Nachricht.

  • Absender und Widerspruch

    Erkennbarer Absender, klarer Werbecharakter, einfacher und kostenloser Widerspruchsweg.

Die Rechte, die ohnehin gelten

Unabhängig vom UWG gelten die Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Werbezwecken, jeweils mit Fristen.

Sie müssen außerdem sagen können, woher die Daten stammen. Prüfen Sie das vor jedem Adresskauf: kann der Anbieter Herkunft und Rechtsgrundlage nicht dokumentieren, wird das Problem bei der ersten Beschwerde Ihres.

Allgemeine Adressen

Adressen wie info@ oder kontakt@ bezeichnen keine bestimmte Person und werden datenschutzrechtlich anders behandelt als personenbezogene. Vom Einwilligungserfordernis des UWG für Werbung befreit sie das nicht ohne Weiteres.

In der Praxis haben sie eine niedrigere Antwortquote, bleiben aber bei kleinen Betrieben nützlich, wo sie oft direkt bei der Geschäftsführung landen.

Häufige Fragen

Gilt das wirklich auch im B2B?

Ja. § 7 UWG unterscheidet für E-Mail-Werbung nicht danach, ob der Empfänger Verbraucher oder Unternehmen ist. Das ist der wesentliche Unterschied zu mehreren Nachbarländern.

Welche Kanäle bleiben für den Erstkontakt?

Telefon unter den für Unternehmen geltenden Voraussetzungen, persönliche Netzwerke, Empfehlungen, Messen und Fachveranstaltungen. Der Rahmen verschiebt das Gewicht spürbar.

Ersetzt diese Seite eine Rechtsberatung?

Nein. Sie fasst allgemein anerkannte Grundsätze zusammen und ersetzt weder Gesetzestext noch Rechtsprechung noch die Prüfung Ihres konkreten Falls durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

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