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E-Mail-Akquise die eine Antwort bekommt.

Eine Akquise-Mail wird überflogen, auf dem Handy, zwischen zwei Terminen. Sie entscheidet sich in drei Zeilen. Und in Deutschland entscheidet sich vorher, ob Sie sie überhaupt senden dürfen.

Kurz gesagt

Eine wirksame Akquise-Mail umfasst fünf bis sieben Zeilen: ein beschreibender, nicht werblicher Betreff, ein erster Satz, der zeigt, warum Sie gerade dieses Unternehmen anschreiben, ein Satz zum Problem, das Sie lösen, und eine einfache Bitte. In Deutschland gilt zusätzlich: § 7 UWG verlangt für Werbung per E-Mail grundsätzlich eine vorherige Einwilligung, auch im B2B.

Zuerst der rechtliche Rahmen

Anders als in mehreren Nachbarländern gilt in Deutschland auch zwischen Unternehmen der Grundsatz der vorherigen Einwilligung für Werbung per E-Mail. Wer ohne Einwilligung wirbt, riskiert Abmahnungen, und die Praxis dazu ist umfangreich.

Das macht E-Mail zu einem schlechteren Erstkontakt-Kanal als in Frankreich oder Großbritannien, und Telefon sowie persönliche Netzwerke entsprechend wichtiger. Prüfen Sie Ihren konkreten Fall rechtlich, bevor Sie eine Kampagne starten: diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Einwilligung

    Grundsätzlich vorher einzuholen, nachweisbar zu dokumentieren, jederzeit widerrufbar.

  • Absender erkennbar

    Name, Unternehmen, echter Rückweg. Keine verschleierte Absenderadresse.

  • Widerspruch

    Ein einfacher, kostenloser Weg, keine weiteren Nachrichten zu erhalten, sofort und dauerhaft beachtet.

Der Betreff entscheidet über den Rest

Ein Betreff, der nach Werbung aussieht, wird ungeöffnet aussortiert. Ein kurzer, beschreibender, der von einer Kollegin stammen könnte, kommt durch. Vermeiden Sie Großbuchstaben, Ausrufezeichen, Zahlenversprechen und Wörter, die Filter auslösen.

Der Firmenname des Empfängers im Betreff hebt die Öffnungsrate spürbar, sofern der Text die Personalisierung einlöst. Ein persönlicher Betreff mit generischem Inhalt bewirkt das Gegenteil.

Kurz, konkret, eine einzige Bitte

Fünf bis sieben Zeilen. Keine Unternehmensvorstellung zu Beginn, kein Anhang, nicht drei Links. Eine Bitte, und eine leicht zu erfüllende: fünfzehn Minuten am Telefon nächste Woche nimmt man an oder lehnt man in drei Sekunden ab, eine einstündige Demo verlangt eine Entscheidung.

Schreiben Sie, wie Sie sprechen würden. Vertriebsformeln erzeugen sofort Distanz, und die meisten Leser erkennen sie, bevor der Satz zu Ende ist.

Häufige Fragen

Gilt die Einwilligungspflicht wirklich auch im B2B?

Nach § 7 UWG ist Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich unzumutbare Belästigung, auch gegenüber Unternehmen. Es gibt eng gefasste Ausnahmen, etwa bei bestehenden Kundenbeziehungen. Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Welche Kanäle bleiben für den Erstkontakt?

Telefon unter den Voraussetzungen für Unternehmen, persönliche Netzwerke, Empfehlungen, Messen und Fachveranstaltungen. In Deutschland verschiebt der rechtliche Rahmen das Gewicht spürbar weg von der Kalt-E-Mail.

Ersetzt diese Seite eine Rechtsberatung?

Nein. Sie fasst allgemein anerkannte Grundsätze zusammen und ersetzt weder den Gesetzestext noch die Rechtsprechung noch die Prüfung Ihres konkreten Falls.

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